Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Woltwiesche
Sie haben Sich
bestimmt schon mal gefragt warum jeden ersten Samstag im Monat, gegen 16:00 Uhr, die Sirene läuft. Oder warum wir mit Martinshorn und Blaulicht ausrücken aber die Sirene geschwiegen
hat.
Die Feuerwehren
werden auf zwei Arten alarmiert. Einmal mit der allgemein bekannten Sirene. In Woltwiesche haben wir drei Stück. Am alten Spritzenhaus, auf der Grundschule und vor der alten Gemeinde im Neuen Weg. Ob
wir per Sirene und Funkmeldeempfänger oder nur per Funkmeldeempfänger (stille Alarmierung )alarmiert werden ist abhängig von dem Einsatzstichwort. Geregelt wird dieses im Landkreis Peine für jede
Gemeinde und die Stadt Peine in den jeweiligen Alarm- und Ausrücke- Ordnungen. Diese sind den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen angepasst.
Die Notrufe für
Feuerwehr und Rettungsdienst aus dem Landkreis Peine werden in Braunschweig entgegen genommen. Bei der dortigen Berufsfeuerwehr ist die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS)für die Region
Braunschweig untergebracht. Die Leitstelle betreut folgende Gebiete : Stadt Braunschweig, Landkreis Wolfenbüttel und unseren Landkreis Peine.
Meldet ein
Anrufer der IRLS einen Brand wird die Feuerwehr über Sirene und Funkmeldeempfänger alarmiert. Derzeit erreichen wir durch diese doppelte Alarmierung alle Feuerwehrleute, da noch nicht alle mit einem
Funkmeldeempfänger ausgerüstet sind. Außerdem hat das Sirenensignal auch noch die Aufgabe die Bevölkerung zu warnen. Es könnte ja gleich beim Nachbarn sein. Bei Alarmstichworten für die Fachzüge Rüst
oder Bahnerden wird nur über die Funkmeldeempfänger alarmiert und wir rücken ohne vorheriges Sirenensignal aus.
Bis vor einigen
Jahren wurden die Sirenen auch noch für weitere Warnungen der Bevölkerung genutzt. Vor Naturkatastrophen, Fliegeralarm oder ABC- Alarm wurde zu Zeiten des Kalten Krieges mit den Sirenen gewarnt. Mit
dem Ende des Kalten Krieges wurden diese Sirenensignale abgeschafft.
Jeden ersten
Samstag im Monat laufen die Sirenen in der Gemeinde Lengede um ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Gleichzeitig werden auch die Funkmeldeempfänger getestet. Damit im Ernstfall alles
klappt.
Ein kleiner
Ausblick in die kürzere Zukunft. Im Jahr 2008 wurden im Landkreis Peine mehrere digitale Umsetzer installiert, die die Alarmierung ändern werden. In der Gemeinde Lengede bekommt jeder aktive
Feuerwehrmann / -frau deswegen einen neuen Funkmeldeempfänger. Dieses soll bis Ende April 2009 geschehen.
Wundern Sie
sich also nicht mehr wenn wir ohne Sirene ausrücken und haben Sie aber auch Verständnis wenn nachts einmal die Sirene geht, es ist zu unserer aller Sicherheit.
Was
für Feuerwehren gibt es ? Welche Voraussetzungen braucht man bei der Feuerwehr ?
Da das
Feuerwehrwesen, gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren in der Verantwortung der Bundesländer liegt beziehen sich die Angaben auf unser schönes Bundesland Niedersachsen.
Die Dienstränge
und Strukturen weichen in den anderen Bundesländern ab.
Grundsätzlich
gibt es drei Arten von Feuerwehren : Uns Freiwillige Feuerwehren. In größeren Städten, Faustformel : mehr als 100.000 Einwohner, Ausnahmen sind möglich und nötig, gibt es Berufsfeuerwehren wie z.B.
in Salzgitter, Braunschweig oder Hannover. Bleibt noch als Drittes die Werksfeuerwehr. Größere Industriebetriebe oder auch Forschungsanlagen unterhalten Betriebsfeuerwehren. Bei uns in der Nähe sind
das z.B. Volkswagen und Salzgitter AG. Diese sind entweder mit Hauptberuflichen Kräften oder freiwilligen Kräften ausgestattet. Es gibt aber auch Mischformen.
Beschäftigen
wir uns näher mit den Freiwilligen Feuerwehren.
Die Grundlagen
hat das Land Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz geschaffen. Träger und damit verantwortlich für die Durchführung des Feuerwehrwesen und auch Kostenträger sind Gemeinden und
kreisfreie Städte. In unserem Fall also die Gemeinde Lengede.
Die
Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in drei Größen. Als kleinste Einheit gib es die Wehr mit Grundausstattung. Hier ist ein Tragkraftspritzenfahrzeug vor zuhalten mit Platz für eine Löschstaffel (
6 Personen ) und Gerät für eine Löschgruppe. Sowie eine Feuerlöschkreiselpumpe, vier Atemschutzgeräte und eine Leiter mit einer Steighöhe von 7 Metern. Als Mindeststärke gilt es 22 Aktive zu haben.
Die nächst größere Einheit ist der Feuerwehr- Stützpunkt. Dort sind zwei Fahrzeuge vor zuhalten. Diese sind folgende : ein Löschgruppenfahrzeug und ergänzend ein Tanklöschfahrzeug oder ein Rüstwagen
oder ein Hubrettungsfahrzeug. Die Mindeststärke beträgt 32 Aktive. Als größte Einheit gibt es den Schwerpunkt. Dort ist folgender Fuhrpark vor zuhalten : Einsatzleitfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug,
Tanklöschfahrzeug und ergänzend Hubrettungsfahrzeug, Rüstwagen und/oder Schlauchwagen. Die Mindeststärke beträgt 42 Aktive.
Als Beispiel
für eine Grundausstattung ist Woltwiesche, Barbecke und Klein Lafferde zu nennen. Ortschaften wie Lengede, Wendeburg oder Vechelde sind Stützpunkte. Die Feuerwehr der Stadt Peine ist eine
Schwerpunkt- Feuerwehr.
Während des
laufenden Jahres werden Übungs-- und Ausbildungsdienste veranstaltet damit die Feuerwehrleute immer auf dem neuesten Stand sind. Ebenso werden regelmäßig Alarmübungen durchgeführt. Diese Alarmübungen
und die Teilnahme an den Leistungsnachweisen ( Wettkämpfe ) dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr.
Zusätzlich zu
dem Dienst in der Ortsfeuerwehr gibt es auf Gemeinde- , Kreis- und Landesebene weitere Lehrgänge. Jeder Anwärter / Anwärterin muß erfolgreich am Truppmann 1 – Lehrgang auf Gemeinde- und Kreisebene
teilnehmen. Anschließen tun sich auf Kreisebene die Lehrgänge Truppmann 2, Maschinist, Funk, Atemschutzgeräte- Träger und Einstiegslehrgang Gefährliche Stoffe. Aufbauend auf diese Lehrgänge gibt es
auf Landesebene noch folgende Lehrgänge : Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Technische Hilfeleistung und viele weitere. Durchgeführt werden diese an den Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy.
Niedersachsen ist das einzige Bundesland das zwei Feuerwehrschulen betreibt. Auch auf Grund der Flächen- und Einwohnergröße.
Durch
erfolgreichen Abschluß der eben genannten Lehrgänge und erreichen bestimmter Dienstzeiten erfolgen dann die Beförderungen laut untenstehender Auflistung :
In der
Mindeststärke- Verordnung ist vorgegeben wieviel Positionen eines Gruppenführers / Zugführers oder Brandmeisters vorgesehen sind. Dies ist abhängig von der oben beschriebenen Größe der Einheit. Durch
die Lehrgänge und Dienstränge gibt es eine Hierarchie innerhalb der Feuerwehr aber auch weiterführend auf Gemeinde- und Kreisebene. Ebenfalls ergibt sich dadurch eine steigende Verantwortung bei der
Ausführung solcher Positionen.
Persönliche
Voraussetzungen um aktives Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr zu sein sind folgende :
Alter :
mindestens 16 Jahre , maximal 62 Jahre.
Geschlecht :
Egal !!
Körperlich :
normale Verfassung ; Ausnahme : Als Atemschutzgeräteträger regelmäßige erfolgreiche Untersuchung nach dem Arbeitsmedizinischem Grundsatz G 26 / 3.
Spätestens
jetzt ist klar, die Voraussetzungen für die Aktive Mitgliedschaft sind keine Zauberei.
Im Haushalt 2008 der Gemeinde Lengede wurden 141.900 Euro für die Feuerwehren
der Gemeinde bereit gestellt.
Die Ausgaben verteilen sich wie folgt:
Diagramm am Ende des Textes.
Unter
Personalaufwendungen laufen unter anderem die Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte, Ortsbrandmeister und den Gemeindebrandmeister. Wie auch im Sportverein wo die Übungsleiter und Trainer
ebenfalls Aufwandsentschädigungen erhalten.
Der
zweitgrößte Posten, die Unterhaltung, umfasst unter anderem die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge die auch jeder zu Hause hat, wie Benzin, Versicherungen und Inspektionen / TÜV.
Aber auch
die Kosten für die Prüfung unserer Sicherheitsgurte, der Persönlichen Schutzausrüstung
und der
Atemschutzgeräte gehört zu diesem Punkt.
Für die
Ersatzbeschaffung von feuerwehrtechnischen Geräten und Baumaßnahmen werden insgesamt 87.000,- Euro bereitgestellt.
Als
Einnahmen wurden im Jahr 2008 17.000 Euro erwartet. Als Ertrag aus den Technischen Hilfeleistungen und der Feuerschutzsteuer. Unter Technischen Hilfeleistungen fallen zum Beispiel „Wasser im Keller“
oder „Katze im Baum“. Übrigens auch für Mitglieder der Feuerwehr.
Jetzt sagt
natürlich jeder sofort das Feuerwehr nur kostet. 17.000 Euro Ertrag minus 141.900 Euro ergibt ein negatives Ergebnis von 124.900 Euro. Im ersten Augenblick eine große Summe.
Die Gemeinde
hat ihren Verwaltungshaushalt für 2008 mit 15.032.000 Euro geplant. Das heißt der Anteil der Sicherheit für die Bürger in Form der Feuerwehr beträgt gemessen daran 0,83 Prozent.
Zweiter
Gedanke : Wie hoch ist bei einem Privathaushalt der Anteil der Versicherungen für Auto, Haus, Hausrat und Gesundheit ? Deutlich höher !
Für diese
genannten Kosten haben wir ein Feuerwehrwesen in Deutschland um das uns viele Länder beneiden. Oder fragen Sie mal Bekannte / Verwandte und Freunde im Ausland wie weit da die Wege der Feuerwehr sind
um Hilfe zu leisten.
Diese Lanze
mußte jetzt mal gebrochen werden für unser ehrenamtliches Hobby.
Oder anders
gesagt : Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit.
Persönliche Schutzausrüstung "Was trägt die
Feuerwehr ? "
Bei
Versammlungen, Ausbildungsveranstaltungen und öffentlichen Auftritten trägt die Feuerwehr Dienstkleidung. Diese ist in dunkelblau gehalten. Die Dienstjacke umfasst außer den Taschen auch noch die
Schulterstücke mit dem Dienstgrad, eventuell verliehene Auszeichnungen werden auf der auf der Brust getragen. Weiterhin gehört zum Dienstanzug ein blaues Hemd, blaue Krawatte, dunkle Hose und die
Dienstmütze.
Auf dem Gruppenfoto des Kommandos ist dieses alles gut zu erkennen.
Bei Einsätzen und praktischen Ausbildungsdiensten wird der Einsatzanzug getragen.
An den Füßen beginnend gehört folgendes dazu :
Stiefel : Hier tragen wir Standardmäßig Gummistiefel. Die Atemschutzgeräte- Träger haben auf Grund der größeren Gefahren im
Innenangriff Lederstiefel bekommen. Vorgeschrieben sind Punkte wie Stahlkappe, durchtrittsichere und Öl beständige Sohle sowie Hitzebeständigkeit.
Über den Stiefeln folgt die Einsatzhose. Normalerweise wird sie als Latzhose getragen. Es gibt aber auch die Ausführung als
Bundhose. Sie besteht aus Baumwolle und ist imprägniert sowie mit reflektierenden Streifen an den Beinen versehen. Für die Atemschutzgeräte- Träger wurden in den letzten Jahren Überhosen angeschafft.
Ausgeführt als Latzhose und als Unterschied zu den anderen Hosen bestehen diese Hosen aus mehreren Lagen, eine davon aus Nomex- Gewebe (hitzebeständig).
Darüber wird die Einsatzjacke getragen. Noch in der Farbe Orange. Als letztes Bundesland läuft dieses jetzt aber aus. Die zukünftige
Farbe wird wie in anderen Bundesländern und bei Berufs- und Werkfeuerwehren schwarz sein. Die Einsatzjacke weißt ebenfalls Reflektoren auf sowie auf dem Rücken den Schriftzug „Feuerwehr“. Sie ist
außerdem imprägniert. Als weitere Zusatzausstattung für unsere AGT- Träger gibt es eine extra Überjacke aus Nomex- Gewebe mit herausnehmbaren Futter.
In der Zwischenzeit ebenfalls Zusatzausstattung ist der Feuerwehr- Sicherheitsgurt. Früher wurde dieser Gurt von allen Kameraden
getragen. Heute wird der Gurt mit Beil und Karabiner nur noch zu Zwecken der Selbstrettung von den AGT- Trägern getragen.
Um den Kopf zu schützen gibt es den Schutzhelm. Dieser ist reflektierend und verfügt über einen Nackenleder zum Schutz vor
Funkenflug. Als Zusatz kann ein Klappvisier getragen werden welches vor Glassplittern oder anderen Sachen bei Technischen Hilfelestungen schützt.
Am Helm werden Rangabzeichen getragen, ab Gruppenführer aufwärts. Ebenfalls können Funktionskennzeichen wie AGT- Träger oder
Rettungssanitäter getragen werden.
Bleibt noch er Schutz der Hände durch Lederhandschuhe vor Verletzungen wie Schnittwunden oder Verbrennungen.
Rauchmelder,
eine sinnvolle und lebensrettende Investition ?!
„Mutter und Kinder sterben bei Wohnhausbrand“ So titelt das Feuerwehr- Magazin in der Ausgabe Mai 2009. In Lübeck starb die 33- jährige Mutter, ihr
siebenjähriger Sohn und ein sechsjähriger Freund. Auslöser war der Brand eines Kühlschrankes auf Grund eines technischen Defekts. Todesursache bei den drei Opfern : Rauchgasvergiftung !
So oder ähnlich lesen sich regelmäßig Artikel in der Presse über Brände in Wohngebäuden.
Jedes Jahr gibt es ca. 800 Brandopfer, mehr als zwei Drittel sterben an einer Rauchgasvergiftung und der Rest stirbt an Verbrennungen.
Warum sind Rauchgase so gefährlich ?
Das tödliche Kohlenmonoxid ist geruchslos und schwerer als Luft. Und gerade während des Schlafens ist dieses gefährlich. Da der Rauch, auf Grund des
Schlafes, nicht mit den Sinnen war genommen wird gelangt Kohlenmonoxid in den Körper. In den Körper aufgenommen verdrängt Kohlenmonoxid den Sauerstoff im Blut.
Was kann jeder von uns dagegen tun ?
Kaufen Sie sich einen oder mehrere Rauchmelder ! Je nach Ausstattung und Funktion kostet ein Rachmelder ab fünf Euro bis einhundert Euro. Also für
jeden Geldbeutel und Anspruch ist etwas dabei. Die benötigte Stückzahl ist abhängig von der Größe der Wohnung / des Hauses und der Anzahl der Räume. Investieren Sie in diese Technik, zu Ihrer
Sicherheit ! Und kontrollieren und testen Sie die Melder regelmäßig.
Und eins ist sicher ! Davon konnte sich die Feuerwehr Woltwiesche auch schon überzeugen, die Rauchmelder funktionieren ! Bei dem Brand eines
Kofferradios im Erdgeschoß des Hauses haben die Rauchmelder der Wohnung im ersten Obergeschoß Alarm geschlagen bevor unten der Brand bemerkt wurde. Ein anderes Mal hat ein Rauchmelder über zwei
Stockwerke auf den feinen Staub von Arbeiten an einer Ytong- Wand angeschlagen.
Sehen Sie, es funktioniert und es lohnt sich in Rauchmelder zu investieren. Es lohnt sich nicht nur für Ihre Gesundheit / Leben, sondern auch für
Ihren Geldbeutel wenn ein Brand in der frühen Entstehung bemerkt und gelöscht wird als wenn erst das ganze Zimmer oder das Haus brennt.
In einigen Bundesländern ist ein Einbau in Neubauten und auch die Nachrüstung bei bestehenden Häusern Pflicht !
Brandstiftung
Was bringt man mit dem Thema Brandstiftung in Verbindung ?
Gefahr für Leib und Leben.
Teilweise hohe Sachschäden.
Unnötig. Strafbar. Nervig.
Kann krankhaft bedingt sein.
Vertuschung einer Straftat.
Versicherungsbetrug.
Gehen wir zuerst auf die Gefahren und Schäden ein.
Sachschaden kann und wird durch eine bestehende Versicherung abgedeckt und ausgeglichen. Gefährlich und eventuell irreparabel kann es für Mensch und Tier
werden. Nicht nur für die Bewohner des Brandobjektes sondern auch für die Nachbarschaft bedingt durch Ausbreitung, Atemgifte und / oder Explosion. Und dann auch für die Feuerwehr, trotz unserer
Schutzausrüstung. Und ein Feuerwehr- Einsatz verursacht auch Kosten. Die Geräte verbrauchen Benzin, Strom, Reinigungskosten und Wartungskosten. Der Träger der Feuerwehr muss unseren Arbeitgebern
eventuelle Ausfallzeiten bezahlen.
Kommen wir zu den Gründen, also dem Warum.
Es gibt einmal die fahrlässige Brandstiftung. Die weggeworfene Zigarette, die vergessene Kerze oder der Fehler bei Heissarbeiten
(Schweißen).
Bei der vorsätzlichen Brandstiftung wird es noch umfangreicher. Viele kennen den Begriff der warmen Sanierung. Fachlich auch als
Versicherungsbetrug betitelt. Ein weiterer Grund für vorsätzliche Brandstiftung kann auch die Vertuschung einer Straftat sein.
Die nächste Gruppe ist der Teil der ideologisch oder politisch motivierten Taten. Ideologisch motivierte Taten sollen Druck ausüben oder die
persönliche Differenz des Täters zu einem bestimmten Thema / Sachverhalt zeigen.
Nicht häufig aber es passiert auch immer wieder, die Brandstiftung durch Kinder. Gründe sind fehlendes Gefahrenverständnis oder
Abenteuerlust.
Kommt noch die Gruppe der krankhaft motivierten Taten. Jeder hat bestimmt schon mal was von einem Pyromanen gehört. So wie ein Kleptomane
zwanghaft klauen muss, legt ein Pyromane Brände auf Grund krankhafter Sucht.
Zum Abschluß des Warums bleibt noch eine Gruppe die nicht unterschlagen werden soll. Leider kommt es immer wieder vor das Feuerwehrleute, das
Wort Kamerad passt hier nicht, auf Grund von Geltungssucht und/ oder Enttäuschung zu Kriminellen werden.
Interessant ist auch die Verteilung bei den Hintergründen der Taten.
Der größte Anteil der aufgeklärten Brandstiftungen entfällt auf Versicherungsbetrug / Vertuschung von Straftaten.
Zu dem Thema Brandstiftung durch Feuerwehrangehörige gibt es Untersuchungen die sich unter anderem auch mit dem Anteil dieser Taten am Gesamtkuchen befassen.
Diese Taten bewegen sich alle im Promillebereich, sind aber sehr medienwirksam und verschaffen dem Thema eine Größe die nicht den wirklichen Anteil wieder spiegelt.
Und Brandstiftung bleibt nicht ungestraft. Im § 306 des Strafgesetzbuches sowie den dazugehörigen Absätzen a – f ist dieses klar geregelt.
Die erste Form der Brandstiftung ist die Herbeiführung einer Brandgefahr. Darunter fällt der unvorsichtige Umgang beim Rauchen oder mit offenem
Feuer oder Licht wenn dadurch die Gefahr eines Brandes herbei geführt wird.
Die Steigerung ist die fahrlässige Brandstiftung. Hier gelten die gleichen Gründe wie bei der Herbeiführung einer Brandgefahr. Strafmaß :
Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren.
Die schwere Brandstiftung liegt vor wenn es sich um Gebäude oder andere Dinge handelt die in der Regel von Menschen aufgesucht werden. Zum
Beispiel Häuser, Schiffe oder Kirchen.
Die nächste Steigerung ist die besonders schwere Brandstiftung. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der schweren Brandstiftung, aber
mit der zusätzlichen Gefährdung von mehreren Menschen, i.d.R. mehr als zehn. Ein weiteres Indiz für die besonders schwere Brandstiftung ist die Lebensgefahr von Menschen durch den Brand. Das Strafmaß
beträgt mindestens zwei Jahre Haft.
Die letzte Steigerung ist die Brandstiftung mit Todesfolge. Hier beträgt das Strafmaß mindestens zehn Jahre oder lebenslänglich.
Die genannten Strafen für die verschiedenen Stufen der Brandstiftung sind aber nur die strafrechtlichen Konsequenzen. Nach einer erfolgten Verurteilung
besteht auch die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen durch Geschädigte oder Versicherungen.
Fazit :
Was klein anfängt, Papiercontainer, kann weit reichende Konsequenzen haben. In Form von strafrechtlicher Verfolgung oder auch größeren Schäden. Aus einem
brennenden Container kann durch Ausbreitung auch ein brennendes Gebäude werden.